Gewalt
Gewalt ist eine destruktive physische oder psychische (direkte oder indirekte) Handlung gegenüber Personen oder Sachen und geschieht gegen den Willen der betroffenen Person. Als Gewalt bezeichnet man somit die zielgerichtete und bewusste Schädigung einer Person oder Beschädigung von Sachen, die im Wesentlichen folgende Formen (Gewaltarten) hat:
- physische Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch körperliche Kraft und Stärke (körperliche Gewalt),
- psychische Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch Vorenthalten von Zuwendungen und Vertrauen, durch seelisches Quälen und emotionales Erpressen,
- verbale Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch beleidigende, erniedrigende und entwürdigende Worte und der Vandalismus, also Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen.
Prävention und Gewaltprävention
Prävention wird abgeleitet vom lateinischen prävenire. Der Begriff fand Eingang in den deutschen Sprachgebrauch im Bereich der Medizin im Sinne von Verhinderung von Krankheiten bzw. von Vorbeugung. Wir verstehen subsumieren Prävention den Begriff Gewaltprävention.
Gewaltprävention bezeichnet alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren.
Wir verstehen Gewaltprävention auch als:
- Informieren und Aufklären
- Deeskalationstraining
- Verhaltensbeispiele geben und üben (Vermittlung von sozialer Kompetenz – Helfen und sich Helfen lassen)
- Gefahrensituationen erkennen und vermeiden o Sicherheitsvorkehrungen treffen und dadurch Gewalt verhindern
Selbstbehauptung
Selbstbehauptung ist die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Rechte und die Demonstration von eigener Stärke. Grenzen deutlich aufzeigen und auf deren Akzeptanz und Einhaltung beharren sind wesentliche Elemente der Selbstbehauptung.
Deeskalation
Möglichkeiten um in eskalierten Streitsituationen gezielt und mit situationsadäquatem Handlungsrepertoire körperliche sowie verbale Auseinandersetzungen zu beenden
Selbstverteidigung
Selbstverteidigung ist eine verhältnismäßige Reaktion mit körperlichen Mitteln auf einen ungerechtfertigten Angriff. Selbstverteidigung bedeutet in Notwehr zu handeln und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um eine Situation schnell zu beenden, aus der für den Verteidiger schwerwiegende körperliche oder seelische Verletzungen entstehen können.
Notwehr
Den Begriff Notwehr kennt jedermann. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oftmals falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich selbst strafbar macht.
Die Grundlagen des Notwehrrechts lassen sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären.
Dies sind die:
individualrechtliche Grundlagen:
- Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!
und die sozialrechtliche Grundlagen:
- Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen!
Die rechtlichen Grundlagen und andere soziale Verhaltensweisen werden in unseren Kursen vermittelt.